AGB
AGB
1. Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoautomaten zwischen Vizion360, Schiffenbergstraße 4a, 35415 Pohlheim und den Mietern.
2. Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, Vizion360 hat dies schriftlich bestätigt.
3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Vizion360 und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
4. Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Gießen, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
1. Vizion360 vermietet 360° Video Booths in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art.
2. Der Mieter stellt die Video Booths im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen in der Regel unentgeltlich zur Verfügung. Mit den Video Booths können sich die Gäste fotografieren oder Videos aufnehmen.
1. Die Speicherung und sonstige Benutzung der Bilder der Gäste durch den Vermieter und/oder den Mieter, z.B. zu privaten Zwecken oder zu Werbezwecken, bedarf der Zustimmung der Gäste. Es ist möglich, die Fotoautomaten so zu konfigurieren, dass Fotos oder Videos nur bei Erteilung bestimmter Einwilligungen erstellt werden können. Die Einstellung obliegt dem Mieter.
2. Der Mieter verpflichtet sich, die Bilder der Gäste nur im Rahmen der erteilten Einwilligungen zu benutzen. Der Mieter ist ferner dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt.
3. Der Mieter ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten Vizion360 von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen Vizion360 oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die Vizion360 oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Mieters gegen diese Allgemeinen Mietbedingungen oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung des Fotoautomaten. In einem solchen Fall informiert Vizion360 den Mieter schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Mieter hat sich soweit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.
Der Mietvertrag kommt bei Privatkunden mit der in Textform getätigten Auftragsannahme durch Vizion360, bei Firmenkunden mit der in Textform getätigten Auftragsbestätigung durch Vizion360 zustande, in beiden Fällen spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung oder bei Selbstabholung Empfang der Mietsache durch den Kunden. Die Einzelheiten der getroffenen Vereinbarung, insbesondere Art und Typ des Fotoautomaten, abweichende Regelungen zur Mietdauer (siehe § 5), Veranstaltungsort und Höhe des Mietzinses werden bei Privatkunden und Firmenkunden in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Die dort wiedergegebenen Vertragsinhalte sind verbindlich, wenn der Mieter diesen nicht unverzüglich nach Erhalt der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung widerspricht; hiervon unbenommen ist das Widerrufsrecht des Kunden.
1. Die Mietdauer wird individuell vereinbart und ist in der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung dokumentiert (siehe § 4). Die Mietdauer beginnt jedoch spätestens mit der Lieferung und endet spätestens mit der Rückgabe des Fotoautomaten.
2. Sofern Vorkasse vereinbart wurde, ist die Zahlung des vereinbarten Mietzinses Voraussetzung für die Lieferung oder Selbstabholung.
3. Wird die Anlieferung und Abholung der Videobooths durch Vizion360 vereinbart, wird der Video Booth Automat am Tag des Events bis 18 Uhr geliefert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Mieter oder eine von ihr beauftragte Person muss zur vereinbarten Zeit anwesend sein und die Lieferung in Empfang nehmen. Am nächsten Morgen nach dem Event müssen der Mieter oder eine von ihr beauftragte Person den Fotoautomaten an geschützter Stelle zur Abholung bereit stellen und dem Mitarbeiter bzw. Beauftragten von Vizion360 übergeben.
4. Sollte es während der Miete zu Problemen oder Mängeln kommen, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Support von Vizion360 mitzuteilen.
1. Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht Vizion360 ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu.
2. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Mieter nur zu, wenn die Gegenansprüche von Vizion360 anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Mieter nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
1. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, er muss beispielsweise den Schaden ersetzen, der Vizion360 durch den Verlust oder die Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Substanz des Video Booths oder des Zubehörs (z.B. Hintergrundsystem, Requisiten, etc.) entsteht. Er muss auch Folgeschäden ersetzen, die etwa dadurch entstehen, dass Vizion360 den Video Booth Automaten nicht oder nicht rechtzeitig weitervermieten bzw. an den nächsten Kunden liefern kann.
2. Soweit sich aus diesen Mietbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Vizion360 bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet Vizion360 – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Vizion360 vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt,
3. für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware und
4. bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Ist die Haftung von Vizion360 ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
1. Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Durchführung des Vertrags erforderlichen persönlichen Daten von Vizion360 gespeichert werden. Der Mieter stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten, welches nur soweit gesetzlich zulässig erfolgt, ausdrücklich zu.
2. Dem Mieter steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Vizion360 ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Mieters verpflichtet, jedoch nicht vor der Beendigung des Vertrages.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Vizion360, Schiffenbergstraße 4a, 35415 Pohlheim– mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Erklärung darf formlos erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass unsere Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.